1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung des Chalets über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Die AGBs und die Hausordnung sind online veröffentlicht und einsehbar und gelten daher bei Vertragsabschluss als akzeptiert.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
a. Zahlungsfristen
Die vollständige Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. 50 % des Mietpreises fallen unmittelbar nach Buchung an. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 5 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 17:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11:00 Uhr.
4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Miet- objekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11:00Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand
(Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen, bei einer früheren Abreise oder am Wochenende, können die Schlüssel im Apartment verbleiben. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Das Chalet ist ausschließlich für 2 Personen nutzbar. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Gebäude zu verweisen und die Vertragspartner ebenfalls zur Räumung aufzufordern. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen, den Mietpreis behält der Vermieter in so einem Fall zu 100 Prozent ein.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Generell gelten ein Haustierverbot und ein Rauchverbot innerhalb des Chalets.
8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
Die Wohnung wird zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe in Augenschein genommen. Wenn kein schriftliches Protokoll zu einem Eingangsortsbefund vorliegt, wird angenommen, dass der Mieter die Wohnung in gutem Zustand übernommen hat, und dieser muss sie in demselben Zustand wieder zurückgeben
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte es aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich sein die gebuchte Wohnung zu beziehen, wird der Vermieter dieses rechtzeitig mitteilen und den vollen Mietpreis unverzüglich zurückzahlen.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart, durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere auch bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10.Reinigung der Wohnung, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
Sofern im Mietvertrag vereinbart, führt der Vermieter Zwischen- und/oder eine Endreinigung durch. Hierbei werden durch den Vermieter auch die Bettwäsche und die Handtücher gewechselt.
11.Betreten der Wohnung durch den Vermieter bei absoluter Notwendigkeit
Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das angemietete Chalet, zur Abwehr von Gefahren sowie Vermeidung von Schäden am Inventar, betreten darf. Dies erfolgt immer nur mit vorheriger Absprache mit dem Mieter.
12. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Erforderlich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
13. Nutzungsregeln
Die in der Ferienwohnung ausgelegte Hausordnung und die Grundstücke ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN ist zusätzlich die im Anhang befindliche „WLAN – Nutzungsvereinbarung“ Vertragsbestandteil.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.